Für Ärzte
Hier finden Sie das Verordnungsformular für Ihre Patienten. (anklicken)
Gemäss Art. 9b KVG werden die Kosten für die Ernährungsberatung auf ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Für Sie als zuweisende/r Arzt/Ärztin wird von der Santésuisse Ihrer Praxis bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung keine Überweisung verrechnet.
Sie können pro Verordnung 6 Konsultationen anordnen. Insgesamt i.d.R. 12 auf 2 Verordnungen.
Gerne können Sie das Verordnungsformulare per Mail oder Post direkt an mich übermitteln: praxis.palladino@diets-hin.ch
Ich werde mich dann mit Ihren Patienten in Verbindung setzen.
Ich danke für ein vollständig ausgefülltes Formular.
Einen Bericht erhalten Sie auf Wunsch schriftlich oder telefonisch.